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In zentraler Ortslage zweigeschossiger, traufständiger Rathausbau aus dem ersten Viertel des 20. Jh. im Heimatschutzstil. Erdgeschoss in rustiziertem Sandstein, Obergeschoss in schlichtem Sichtfachwerk. Steiles Satteldach mit langer Schleppgaube. Straßenfassade sechsachsig, im Erdgeschoss Fenster und Türen mit Stichbögen. Westlich Schlauchturm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |