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Der Ort Lohrhaupten erstreckt sich in der Senke des Lohrbaches mit seinen zahlreichen hinzufließenden Bächen. Dominiert wird er von den beiden in Hanglage sich gegenüberstehenden markanten Großbauten der Kirche oberhalb des alten Ortskerns im Nordwesten und der Schule über der Ortserweiterung des 19. Jahrhunderts im Südosten. Das stark verzweigte Netz von Bachläufen, die heute leider teilweise verrohrt sind, führte zu einer völlig unregelmäßigen Wegeführung im alten Ortskern und damit im Gegensatz zu den benachbarten Straßendörfern zur Bildung eines Haufendorfes. Die Bachläufe prägen selbst in den kanalisierten Bereichen mit ihren kleinen Brücken und Brunnen dekorativ das alte Ortsbild.
Die unregelmäßige Anordnung der Fachwerkhöfe lässt überall Raum für Gärten oder zumindest den Straßenraum prägende Bäume. Die ältesten Höfe wurden eingeschossig auf hohen Keller- und Stallgeschossen im typischen Stil des vorderen Spessarts errichtet, die Häuser um 1900 wurden den gestiegenen Ansprüchen entsprechend zweigeschossig gebaut. Sowohl im alten Ortskern als auch in der Erweiterung aus dem 19. Jahrhundert fallen die Scheunen mit weit vorkragenden Dachkonstruktionen auf, die zur Lagerung von Heu dienen und gleichzeitig den Hof überdachen. Die älteren Siedlungsbereiche, die noch weitgehend ungestört sind, werden aus sozial- und entwicklungsgeschichtlichen Gründen als Gesamtanlage ausgewiesen. Dazu gehören folgende Grundstücke:
Bachläufe des Dünkelbachs mit Grünfläche
Borngasse
3, 4
Dünkelbachstraße
1, 3 (KD), 5, 7, 9 (KD), 11, 13
2, 4, 6, 8, ohne Nr. (Brunnentrog) (KD)
Frickegasse
1, 3
2, 4
Hauptstraße
9, 11, 13 (KD), 15, 17, 19, 21, 23 (KD), 31 (KD), 35 (KD), 37 (KD)
8, 10, 12, 14, 16, 18, 22, 24, 30 (KD) 32 (KD), 34, 36, 38
Kirchberg mit Kirche (KD)
Lohrer Straße
1, 3, 5, 7, 9
2, 4, 6 (KD), 8, 10
Mühlbergstraße
1, 5, 7, 11
2, 4, 6, 8, 10
Mühlweg
3, 5, 9, 9a
2, 6
Weicherstal
2
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |