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Zur Straße offene Hofanlage bestehend aus Wohnhaus und Stallscheune, im flachen Winkel zueinander angeordnet.
Das giebelständige, eingeschossige Wohnhaus aus kräftigem Sichtfachwerk auf massivem Kellergeschoss mit Stallnutzung und einhüftigem Treppenaufgang, aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Verschindeltes Querhaus eine spätere Zutat und nicht denkmalwürdig.
Stallscheune im Stallbereich massiv, ansonsten aus Fachwerk mit einem hohem Satteldach, großes Scheunentor unter schmalem, angeschlepptem Vordach mittig angeordnet. Die den Straßenraum prägende Hofanlage ist als Sachgesamtheit schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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