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Kleine ehemalige Streckhofanlage von 1890 mit dahinter liegendem großen Garten am ehemaligen Ortsrand. Sehr schönes Ensemble bestehend aus Wohnhaus mit Scheune, die rechtwinklig durch einen giebelständigen hohen Vorbau als Überdachung des Hofbereiches erweitert wurde, kleinem seitlichen Nebengebäude und Niederlass als Schuppen im Garten. Das Wohnhaus ortstypisch mit hohem Kellergeschoss aus Sandstein, Obergeschoss in schlichtem Sichtfachwerk, traufseitig verschindelt und Satteldach. Erschliessung über einläufige Sandsteintreppe unter angeschlepptem Vordach, die originale Haustür mit Kassetten und einige Galgenfenster sind erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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