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Zweiseithofanlage bestehend aus giebelständigem, eingeschossigem Wohnhaus auf massivem Kellergeschoss mit Stallnutzung und einläufigem Treppenaufgang unter Vordach, komplett mit Rundschindeln verkleidet. Gegenüber liegend giebelständige, große Stallscheune, datiert auf 1900, Erdgeschoss teilweise aus Sandsteinquadern, schlichtes Sichtfachwerk, teilweise verbrettert, Satteldach, zum Hof sehr weit angeschleppt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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