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Kleine Hofanlage bestehend aus Wohnhaus und Stallscheune, an den Kellereingängen auf 1878 datiert. Beide Gebäude traufständig zur Straße auf hohem Sandsteinsockel. Das eingeschossige Wohnhaus mit symmetrischer, dreiachsiger Fassade, in der Mittelachse zweiflüglige Kassettentür mit Oberlicht aus der Erbauungszeit und hohem, zweiläufigem Treppenaufgang unter kleinem, abgeschlepptem Vordach. Unter der modernen Eternitverschindelung ist schlichtes Sichtfachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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