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Oberhalb des alten Ortskerns gelegene eingeschossige, kleine Hofreite aus dem frühen 19. Jahrhundert auf niedrigem, Sockel unter Satteldach mit später aufgesetzter Schleppgaube. Traufseitige Erschliessung in der Mittelachse. Neben der Eingangstür kleine Madonnennische mit Pietà unter neogotischem Gesprenge. An das Wohnhaus angebaut Scheune mit kleinem Stall.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |