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Eingeschossiges, traufständiges und zweifarbiges Klinkerwohnhaus mit kleinem Mittelrisalit aus dem Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts. Kellersockel aus Sandsteinquadern mit rustizierter Eckquaderung und Wasserschlaggesims, Fenstergewände auf kleinen Konsolen und Überfangbögen in Sandstein. Von den gelben Klinkerwänden farbig abgesetzte Ecklisenen mit diamantierten, einzelnen Sandsteinen. Horizontalgliederung mit Bändern aus roten Formklinkern. Satteldach mit Drempel auf frei sichtbaren, proflierten Sparrenköpfen. Im Dachgeschoss kleine, halbrunde Fenster in Sandstein.
Liebevoll gestaltetes und handwerklich gut gearbeitetes Wohnhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |