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Wasserbehälter des Gruppenwasserwerkes Gelnhausen von 1913/14. Fassade des Brunnenhauses in rustiziertem Sandstein, Rahmung durch Eckpilaster und einem angedeutetem, profiliertem Dachgiebel. Symmetrische Anordnung der Eingangstür und zweier flankierender Fenster. Über der Tür eine Sandsteinplatte mit Namen und Datierung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |