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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern
Dreiseitige Hofanlage mit giebelständigem, eingeschossigem Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert. Putzbau auf niedrigem Sandsteinsockel mit hohem, kurz abgewalmten deutschem Mansarddach. Tür- und Fenstergewände aus Sandstein, Erschließung traufseitig.
Im Hof traufständige Scheune mit großem Einfahrtstor unter angeschlepptem Satteldach und rechtwinklig angesetzter, kleiner Stall in Sandsteinquadern.
Gut erhaltene, kleine Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |