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Fabrikationsgebäude der ehemaligen Zigarrenfabrik Rinn & Cloos AG, ursprünglich direkt an der ehemaligen Kleinbahnlinie von 1904 gelegen. Zweigeschossiger, traufständiger Klinkerbau auf Kellersockel in Sandsteinquadern. Angedeuteter Mittelrisalit mit geschweiftem Giebel und Sandsteinsteinplatte als Abschluss, dekoriert mit einer halben Palmette, Satteldach mit Drempel. Eckquaderung, Fenster- und Türgewände sowie horizontale Stockwerksgliederung aus Sandstein. Der Bau stellt ein historisches Zeugnis der ehemals für die Gegend so wichtigen Zigarrenindustrie dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |