Karlstraße
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Main-Kinzig-Kreis
Freigericht
Somborn
  • Karlstraße
Kriegerdenkmäler
Flur: 7
Flurstück: 207, 208

Auf einem zentralen Platz in der Nähe des ehemaligen Bahnhofs drei Denkmäler zur Erinnerung an die Kriege von 1866 und 1870/71, an den Ersten und an den Zweiten Weltkrieg jeweils in den künstlerischen Gestaltungsformen ihrer Zeit.

Zur Erinnerung an die Kriege von 1866 und 1870/71 auf einem quadratischen, getrepptem Sockel ein Obelisk aus Sandstein, im Sockel die Namen der Gefallenen auf montierten, schwarzen Granitplatten, darüber Reliefs mit Reichskrone, Eichenlaub und der Aufschrift "Der Jugend zur Lehr" und die Ortsnamen Wörth, Sedan, Paris und Weissenburg. Als bekrönender Abschluss erhebt sich ein bronzener Reichsadler mit ausgestreckten Schwingen von einer Weltkugel aus Kupfer. Gestiftet wurde dieses Denkmal 1914 vom Krieger-Verein Somborn und wurde hergestellt von der Firma Kratz aus Aschaffenburg. Diese spät errichtete Siegessäule dokumentiert den kurz vor dem Ausbruch des ersten Weltkrieges vorhandenen Nationalismus.

Schlichtes Kriegerdenkmal für die Gefallenen des 1. Weltkriegs als rechteckige Blockarchitektur aus rotem Konglomeratgestein auf flachem, großen Sockel. Auf der Vorderseite als Relief "Den Helden 1914-1918", auf der Rückseite die Namen der Gefallenen eingraviert, an den Seiten lateinische Kreuze als Flachrelief. Auf dem altartartigem Block liegender Eichenkranz und Eisernes Kreuz aus Bronze.

Das Denkmal für die Opfer des 2. Weltkriegs, ausgeführt als moderne, dreidimensionale Kreuzskulptur aus Bronze in aufgelösten Formen auf runder Sandsteinbasis, in die aus Bronzebuchstaben die Worte "Den Opfern von Krieg und Gewalt 1939-1945" eingelassen sind.

Barocker Sockel eines ehemaligen Kruzifixes, inschriftlich datiert auf 1755.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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