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Zweigeschossige historistische Villa in bewegter Kubatur mit reich gegliederter Dachlandschaft, inschriftlich datiert auf 1904. Putzbau auf Kellersockel aus gepickten Sandsteinquadern mit Randschlag und rustizierten Eckquadern. Fenstergewände in Sandstein, an der Nordseite Treppenhausvorbau mit Hauserschliessung über zweiseitig offenen Windfang auf Eckpfeiler. Im Obergeschoss dreifach gekuppeltes Fenster, im Giebel halbes Okulusfenster. An der Südwestecke vorstoßender giebelständiger Eckrisalit mit großem Korbbogenfenster im Erdgeschoss und reich dekoriertem Zwillingsfenster im Obergeschoss. Horizontalgliederung durch Kaffgesims. Schützenswert ist auch der bauzeitliche schmiedeeiserne Zaun zwischen Sandsteinpfosten mit vierseitigem Giebelabschluss.
Die Villa reiht sich in ihren für die Zeit typischen Formen in die Serie der gehobenen, bürgerlichen Wohnbauten ein, zu der auch die Häuser Karlstraße 8 und 13 zählen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |