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Durch seine aus der Häuserflucht vorspringende Stellung den Straßenraum prägendes, giebelständiges Wohnhaus aus dem frühen 18.Jahrhundert. Ehemaliges Stallgeschoss in Sandstein, darüber zwei Fachwerkgeschosse in Sichtfachwerk mit negativen Rauten in den Brüstungsfeldern und halben Mannfiguren am profiliert gerahmten Giebel, Satteldach mit Aufschiebling. Erschliessung über hohe Treppe auf der Traufseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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