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Giebelständiges, zweigeschossiges und zweizoniges Wohnhaus einer Hofanlage aus dem frühen 19. Jahrhundert in markanter Ecklage, Erdgeschoss massiv unterfahren, Obergeschoss in einfachem Fachwerk. Unter der Verkleidung der Giebelseite ist aufgrund der Fenstergliederung ungestörtes Fachwerk zu erwarten. Erschliessung traufseitig in der Mittelachse. Satteldach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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