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Kleine winkelförmige Hofanlage mit giebelständigem, eingeschossigen Wohnhaus und querstehender Stallscheune in Mischbautechnik. Fachwerkwohnhaus auf hohem massivem Sockelgeschoß, vermutlich ehemaliges Stallgeschoss, Satteldach mit kleinem Aufschiebling. Erschliessung traufseitig. Aufgrund der offenbar originalen Fenstergrößen ist unter der modernen Eternitverkleidung noch ungestörtes, einfaches Fachwerk aus dem 18. Jahrhundert zu erwarten. Aus sozialgeschichtlichern Gründen ist die Hofreite als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |