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Zweigeschossiger, traufständiger Klinkerbau mit breitem Zwerchhaus und Satteldach von 1906. Die Tordurchfahrt mit Korbbogen ist zwar zugesetzt, aber gut ablesbar. Der Bau wurde im Rahmen der Dorferweiterung entlang der Gelnhäuser Straße offensichtlich als Gasthaus geplant und blieb mit dieser Nutzung bis heute erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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