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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus unter Satteldach mit Aufschiebling, vermutlich aus dem 18. Jahrhundert. Auf massivem Erdgeschoss mit hofseitiger Erschliessung ein mit Eternitplatten verhängtes Obergeschoss, das aufgrund seiner Form aber ungestörtes Fachwerk vermuten lässt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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