Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem 18. Jahrhundert. Ehemaliger Streckhof, dessen Wirtschaftsteil zu Wohnzwecken umgebaut wurde. Massives Erdgeschoss auf niedrigem Sockel, Fachwerkobergeschoss, völlig mit Eternit verkleidet. Unter der Eternitverkleidung ist weitgehend ungestörtes Fachwerk zu vermuten. Erschliessung traufseitig. Satteldach mit Aufschiebling.
An der Grenze zum Nachbarhaus ein breitgebänderter Torpfosten aus Sandstein mit integriertem Prellstein, Abschluss mit Pinienzapfen, inschriftlich auf 1749 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |