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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf massivem, verputztem Erdgeschoss und Sandsteinsockel, Straßengiebel verschindelt, Satteldach mit Aufschiebling. Das schlichte, rückwärtig sichtbare Fachwerk mit kräftigen Eckständern und langen Diagonalstreben lässt eine Datierung in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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