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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
Hailer
  • Heylstraße 25
  • Gelnhäuser Straße
Läuthäuschen, ehemaliger Wehrturm
Flur: 13
Flurstück: 158/2, 160/1

Wehrturm der Stadtbefestigung, 1460 erstmalig erwähnt und 1743 zu einer barocken Kapelle umgestaltet. Diese wurde bis 1851 als Totenkapelle des im Osten angrenzenden Friedhofs von 1613 genutzt. Nach 1851 diente die Kapelle als Notunterkunft für Landfahrer, Spritzenhaus, Kelterei, Lager und Bauhof. Das Läuthäuschen wurde 1985 restauriert.

Schwerer verputzter Turmbau mit hochliegendem Obergeschoss, steilem Krüppelwalmdach mit oktogonalem Dachreiter, Schallarkaden und welscher Haube. Ehemaliger Durchgang mit barockem, geohrten Sandsteingewände zum Kirchenportal umgestaltet; im Schlussstein mit Ysenburger Wappen die Datierung 1743. An der Südseite anschließend eingeschossiger, dreiachsiger Saalbau mit gebänderter Eckquaderung und hochrechteckigen Fenstern in Sandsteingewänden, profiliertem Ortgesims und Mansarddach mit Aufschiebling. An der Ostseite der kleine alte Friedhof, Zugang über seitliches Tor mit der Datierung 1760 im Schlussstein. Sandsteinmauer zur Gelnhäuser Straße mit Datierung 1784.

Auf dem eingewachsenen Grundstück haben sich einige barocke Grabsteine erhalten.

In einer kleinen Anlage vor der Kapelle zwei Sühnekreuze, eines als Scheibenkreuz, das zweite in Form eines griechischen Kreuzes.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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