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Dreiseitige Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus in einfachem Fachwerk unter Satteldach mit Aufschiebling um 1700.
Rechtwinklig angeschlossene Stallgebäude in Sandsteinquadern. Trotz des schlechten Zustandes im Zusammenhang mit der Scheune des Nachbargrundstückes ein sehr malerisches dörfliches Ensemble!
Torpfosten aus Sandstein mit flachgedrücktem, stilisiertem Pinienzapfen erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |