Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges, dreizoniges und zweigeschossiges Wohnhaus auf niedrigem Sockel aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts unter Satteldach mit Aufschiebling. Erdgeschoss in schlichtem Fachwerk, Obergeschoss mit Mannfiguren z. T. mit Halsriegeln und einem nur flach in den Eckständer eingeschnitzten Taustab. Hofseitige Erschliessung in der westlichen Außenachse. Wie in diesem Bereich des Dorfes üblich Einfriedung mit einer Sandsteinmauer und Torpfosten mit stilisiertem, gedrücktem Pinienzapfen, inschriftlich auf 1794 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |