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In markanter Lage am Ortseingang giebelständiges, zweigeschossiges und dreizoniges Wohnhaus einer Hofanlage um 1700. Zwei Geschosse in Sichtfachwerk, im Obergeschoss Mannfiguren an Eck- und Bundständern, profilierte Rähmzone, Rauten und ein Feuerbock in den Brüstungsfeldern, Satteldach mit Aufschiebling,. Umfriedung zur der Straße durch eine dreiviertel hohe Sandsteinmauer mit drei breit gebänderten Torpfosten. Das repräsentative Anwesen gehört zu den ortsbildprägenden Höfen, die den Wohlstand des Ortes um diese Zeit dokumentieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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