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In exponierter Lage am Lindenborn zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus einer großen Hofanlage aus dem 18. Jahrhundert. Auf massivem, verputztem Erdgeschoss ein Obergeschoss in Sichtfachwerk mit Feuerböcken und Rauten in den Brüstungsfeldern, am Eckständer ein Taustab mit Rankwerk. Um 1900 in angepassten Zierformen um eine zusätzliche Hausachse verlängert. Beide Gebäudeteile unter Satteldächern mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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