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Weit in den Straßenraum vorspringendes giebelständiges und zweigeschossiges Wohnhaus einer Hofanlage. Auf teilweise massivem Erdgeschoss ein schlichtes Fachwerkobergeschoss, Straßengiebel und hofseitige Traufseite mit diagonal gehängten, quadratischen Blechschindeln aus dem frühen 20. Jahrhundert verkleidet, Satteldach mit Aufschiebling. Hofseitige Erschliessung in der Mittelachse über kleine Außentreppe. Die ursprüngliche Fensteraufteilung im Obergeschoss erhalten, so dass rundum altes Fachwerk zu erwarten ist. Aufgrund der Fensterformen vermutlich um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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