Heylstraße 44
Heylstraße 44
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
Hailer
  • Heylstraße 44
Flur: 13
Flurstück: 62/1

Winkelförmiger, zweigeschossiger Putzbau um 1900 auf niedrigem Sockel. Gliederung der schlichten Fassade durch Stockwerksgesimse und hohe Fenster in Sandsteingewänden, Satteldach mit Drempel. Drei Torpfosten mit stilisierten Pinienzapfenabschlüssen aus dem 18. oder frühen 19. Jahrhundert und Eisentor aus der Erbauungszeit des Wohnhauses erhalten.

Querstehend traufständige Scheune in Sandsteinquadern mit hohem, hofseitig abgeschlepptem Satteldach.

Im Hof Bogenpflaster in Blaubasalt.

Die sehr gut erhaltene Anlage aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts ist aus historischen und städtebaulichen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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