Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
An einer talwärts führenden Querverbindung zwischen zwei Geländeterrassen traufständiges, eingeschossiges Tagelöhner- oder Kleinbauernwohnhaus aus dem 19. Jahrhundert. Auf niedrigem Sockel ein schlichtes, dreiachsiges Fachwerkgeschoss, Erschließung über einhüftige Außentreppe in der Mittelachse. Hohes, aufgeschobenes Satteldach mit moderner Schleppgaube. Der südliche Giebel mit diagonal gehängten, quadratischen Blechschindeln verkleidet. Diese einfachen Tagelöhner- oder Kleinbauernhäuser sind aus sozialgeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |