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Auf einem gemeinsamem, verputztem Sockel winkelförmige Hausanlage aus dem 18. Jahrhundert. Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit verschindeltem Obergeschoss und rechtwinklig angebautem, eingeschossigem Nebengebäude - evtl. Altenteiler - in Fachwerk. Beide Häuser unter Satteldächern mit Aufschiebling. Unter der Verschindelung des zweigeschossigen Hauses ist einfaches Sichtfachwerk zu erwarten.
Barocker Torpfosten mit Pinienzapfen und eisernes Staketentor aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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