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Zwei traufständige, giebelseitig aneinander gebaute Fachwerkwohnhäuser auf niedrigen Sandsteinsockeln, beide Satteldächer mit Aufschiebling. Das nördliche Wohnhaus mit kräftiger Schwelle, doppeltem Bundständer, hohen Diagonalstreben und kurzen Streben in den Brüstungsfeldern aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, das südliche Wohnhaus mit einfacher Riegellage und weit gestellten Diagonalstreben 19. Jahrhundert.
Zur Straße haben sich die Einfriedungsmauer aus Sandsteinquadern einschliesslich der Torpfosten mit kegelförmigem Abschluss und integrierten Prellsteinen sowie die eisernen Torflügel aus dem 19. Jahrhundert erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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