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Zweigeschossiges, traufständiges Doppelwohnhaus aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts. Auf niedrigem Sockel zwei Fachwerkgeschosse in einfachen Formen unter aufgeschobenem Satteldach. Schöne, zweiflügelige Kassettentür mit Oberlicht und Stichbogen vermutlich aus der Bauzeit erhalten.
Rechtwinklig davor freistehend ein langer Scheunen- und Stallriegel aus dem 19./20. Jahrhundert in Mischbauweise. Auf Rückseite der vorderen Scheune die inschriftliche Datierung April 1818.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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