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Zweigeschossiger Streckhof aus dem frühen 19. Jahrhundert mit dreiachsigem, symmetrisch gegeliedertem Fachwerkwohnhaus und anschließender Stallscheune in Mischbauweise. Da die Gliederung des Wohnhauses ungestört scheint, dürfte unter der Eternitverkleidung schlichtes Fachwerk komplett erhalten sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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