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Giebelständiger, zweigeschossiger Streckhof unter Satteldach mit Aufschiebling aus dem 19. Jahrhundert, mit querstehender Scheune erweitert. Erdgeschoss auf der Eingangsseite Fachwerk, gartenseitig in Sandstein ersetzt, Stallbereich Sandstein, Obergeschoss in einfachem Fachwerk, die Giebelwand komplett verschiefert. Querstehende Scheune in Mischbauweise, alte Biberschwanzdeckung des Satteldaches.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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