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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
Höchst
  • Hauptstraße 7
Katholische Kirche St. Wendelin
Flur: 2
Flurstück: 135/1, 137/2

Über die Anfänge der katholischen Kirchengemeinde Höchst ist wenig überliefert. 1415 soll die erste Kapelle zu Ehren des Hl. Wendelin gebaut worden sein. In den Jahren 1892/3 wurde eine Pfarrkirche in neogotischen Formen gebaut. Nach dem zweiten Weltkrieg reichte der Platz in der Kirche nicht mehr für die gestiegene Einwohnerzahl. 1964 entschied man sich statt eines Umbaus der alten Kirche für ihren Abriss und einen Neubau, der den neuen Liturgieformen des zweiten Vatikanums Rechnung trug. Am 3. April 1966 wurde die neue Kirche geweiht. Nach den Plänen des Architekten Herbert Roer aus Würzburg entstand auf einem Grundriss aus drei miteinander verschnittenen fünfeckigen Baukörpern ein lichter, zeltförmiger Kirchenraum, dessen gescheitelte Dachfläche eine Weite von 28 m überspannt. Die Raumhöhe steigt von 4 m in der Eingangszone zu fast 14 m im Chor an. Ein spitzer Dachreiter erhebt sich über der dem Punkt, an dem sich die asymmetrischen Dachflächen schneiden.

Ein filigranes Gerüst aus Sichtbeton rahmt die raumhohen Wandelemente aus farbigen, leuchtenden Kristallglasmosaiken, die Curd Lessig aus Würzburg entwarf. Sie führen auf den streng geschlossenen Chorraum aus heimischem Sandstein zu, der lediglich in seiner Mittelachse über einen senkrechten, schmalen Schlitz belichtet wird. Der Künstler wurde zu der Gestaltung durch Vers 6, Kap.4 aus der Geheimen Offenbarung inspiriert: “Dann war vor dem Throne noch etwas wie ein gläsernes Meer, ähnlich wie Kristall.“ Strahlender Höhepunkt der Bilder aus dünnen Kristallstäben ist das Tauffenster mit der Darstellung von Taube und Fischen in kühlen Blautönen.

Die Ausstattung der Kirche mit Altar, Ambo und Sakramentsaltar entwarf der Bildhauer Herbert Spielmann, Höchberg/ Würzburg, ebenso wie den Tabernakel, den Altarleuchter und die Türgriffe. Das Material der Wandflächen, die sägerauhen Bodenplatten und die Holzdecke vermitteln den für die sechziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts typischen, herben Gesamteindruck, der den Gegensatz zu den leuchtenden Glasflächen betont. Ein beeindruckender moderner Kirchenbau!


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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