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Rathausbau aus den dreißiger Jahren des 20. Jahrunderts an der Stelle des Vorgängerbaus von 1712. Auf Sandsteinsockel eingeschossiger, traufständiger Putzbau mit hohem Satteldach in schlichten Heimatstilformen. Fenster des Büros zweiflügelig mit Klappläden, in der integrierten Feuerwehrhalle schmales Fensterband in Sandsteingewänden.
Anschliessend hölzerner Schlauchturm der Feuerwehr und kleines Backhaus aus dem 19. Jh.
Kleiner Rathausbau mit allen integrierten Funktionen, die zum Dorfleben gehörten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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