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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus auf hohem Stallkeller vermutlich aus dem 18. Jahrhundert mit späterem kleinen Anbau an der Giebelseite. Unter dem alten Putz ist aufgrund der Hauskubatur und der Fensterformen altes Fachwerk zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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