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Südlich der Hanauer Landstraße am westlichen Ortsende entwickelte sich um 1900 in dem ansteigenden Gelände ein neues Wohngebiet, das durch die Karlstraße erschlossen wird. Diese Straße ist mit ihrer einheitlichen Bebauung aus zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern, Villen und Doppelhäusern in den typischen Bauformen der Zeit, die ihr Gesicht durch den Wechsel von Klinker, Putzflächen und Holz erhielt, fast ungestört erhalten und verdient ebenfalls aus städtebaulichen und historischen Gründen als Gesamtanlage angesehen zu werden.
Hanauer Landstraße
39 (KD)
Karlstraße
1 (KD), 5, 5a, 7 (KD), 9 (KD), 11 (KD)
2, 4, 4a, 6, 8 (KD), 10 (KD), 12 (KD), 14, 24 (KD)
Straße der Jugend
1, 3, 7
2 (KD), 2a, 2b, 4, 4a
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |