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Auf Sandsteinsockel mit Eckquaderung giebelständiges, eingeschossiges Wohnhaus mit Drempel in schlichtem Fachwerk aus dem 19. Jahrhundert, hofseitig ein Zwerchhaus, Satteldach. Erschliessung in der Mittelachse über kleine Freitreppe.
Bauzeitlich ist die von der Straße zurückversetzte Einfriedung aus einer halbhohen Sandsteinmauer, Metallstaketenzaun und Metalltor mit gekreuzten Bändern und Blüten an einem monolithischen Pfosten mit pyramidalem Abschluss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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