Hanauer Landstraße 5
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
Meerholz
  • Hanauer Landstraße 5
  • Rentkammerweg
Ehemalige gräfliche Rentkammer
Flur: 11
Flurstück: 48/5, 49/1

Gegenüber dem Schloss von der Straße zurückversetzt die ehemalige Rentkammer, vorher die "Obere Herberge“, um 1750 errichtet. Zwischen 1967 und 1974 diente das Gebäude als Meerholzer Rathaus. Stattlicher traufständiger Fachwerkbau zu ehemals neun Achsen, seitlich um je zwei Achsen erweitert, Walmdach mit Aufschiebling. Hohes, verputztes Kellergeschoss und zwei Fachwerkgeschosse in schlichtem Sichtfachwerk mit profilierter Schwelle. Betonung der Mittelachse durch Zwerchhaus mit Karniesgesims und geschweiftem Satteldach und zentrale Erschliessung über zweiläufige Außentreppe mit barock geohrtem Kellerportal. Die zweiflüglige Kassettenhaustür mit kanneliertem Mittelstab und Oberlicht in profiliertem Holzfutter aus dem späten 19. Jahrhundert.

An der Rückseite rechtwinklig angefügte Stallgebäude, teils massiv aus Sandstein, teils Fachwerk mit Ziegelausfachung und alter Bieberschwanzdeckung.

An der Gründstücksgrenze zur Rentkammergasse ein barocker Torpfosten aus Sandstein mit abgefastem Schaft, profilierter, haubenförmiger Verdachung und Kugelbekrönung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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