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In dem traufständigen, zweigeschossigen und fünfachsigem Putzbau von 1850 befand sich bis zu seiner Schließung 1932 das Amtsgericht. Die drei mittleren Fensterachsen der Straßenfassade zu dreiachsigem Zwerchhaus mit Okulus im flachen Giebel hochgezogen. Stichbogige Fenstergewände aus Sandstein mit breit gefasten Kanten, Kellersockel aus großen Sandsteinquadern, Satteldach mit Aufschiebling und profiliertem Ortgang.
An den dreiachsigen Giebelseiten jeweils drei sternförmig gerahmte Lüftungslöcher im Dachgeschoss. Der Bau dürfte ursprünglich wie die meisten öffentlichen Gebäude der Region unverputzt gewesen sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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