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Zweigeschossiges und dreiachsiges Wohnhaus um 1800. Auf verputztem Sockel zwei hohe Geschosse in einfachem Fachwerk, Dach mit kleinem Krüppelwalm, profiliertem Ortgang und Aufschiebling. Erschliessung hofseitig in der mittleren Achse über einhüftige Außentreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |