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Zweigeschossiges, zum Hof traufständiges Fachwerkwohnhaus einer großen fast vierseitig geschlossenen Hofreite aus dem 18. Jahrhundert Einfaches Fachwerk mit breiter, verbretterter Rähmzone, Satteldach mit Aufschiebling. Anschließendes ehemaliges Stallgebäude zu Wohnzwecken umgebaut, Erdgeschoss massiv, Obergeschoss in schlichtem Fachwerk, vermutlich aus dem 19. Jahrhundert
Der Hof wurde geteilt, die Stallscheune gehört heute zum Anwesen Unterdorfstraße 1.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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