Straße der Jugend 2
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
Meerholz
  • Pfarrgasse 2
  • Straße der Jugend 7
Pfarramt
Flur: 1, 12
Flurstück: 261, 143/34

Pfarramtsgebäude, 1902 auf einem Teil des ehemaligen Palaisgartens erbaut. Traufständiger, historistischer Klinkerbau unter flach geneigtem Walmdach. Die Rückseite ist verputzt. Vierachsige Fassade, die beiden mittleren Achsen als Mittelrisalit vorgezogenen, der sich im Dachgeschoss als Zwerchhaus fortsetzt. Kellersockel und dekorative Gliederung des Gebäudes durch Eckquaderung, Simsbänder, Keilsteine und Fenstergewände unterschiedlichster Stilrichtungen in Sandstein. Im Mittelrisalit eng gestellte Rundbogenfenster, im Erdgeschoss mit Bogenquaderung, im ersten Obergeschoss mit spätgotischen Schulterbögen auf eingestellten Dreiviertelsäulchen und Würfelkapitellen unter Entlastungsbögen mit Keilsteinen, im Sturz die Inschrift "ICH UND MEIN HAUS WOLLEN DEM HERRN DIENEN", im Zwerchhaus ein neoromanisches Biforenfenster in einem großen Bogenfeld. Der Giebel ruht auf profilierten Sandsteinkonsolen, statt des üblichen Okulus sitzt ein Kreuzmedaillon in der Giebelspitze. Bekrönt wird der Giebel von einer scheibenförmigen Plastik. Die Fenster der Rücklagen und Seiten sind unterschiedlich gestaltet, im Erdgeschoss mit Segmentbogenabschluss, im Obergeschoss mit geradem Sturz. Alle Fenster sind zwei- bis dreiflügelig und mit Ausnahme der Risalitfenster mit geteiltem Oberlicht.

Erschliessung des Gebäudes in der Mittelachse der dreiachsigen Giebelwand über eine fünfstufige Sandsteintreppe zwischen schlichten Wangen und originaler zweiflügliger Kassettentür mit zweigeteiltem Oberlicht.

Ein Bau, der in seiner Stilvielfalt zum geschlossenen Bild der Gesamtanlage "Karlstraße" gehört.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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