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Giebelständig unterhalb der Straße ein barockes Doppelwohnhaus aus dem 18. Jahrhundert, Teil der ehemaligen Kellerei des Schlosses. Auf niedrigem Sockel zwei verschindelte Fachwerkgeschosse, Giebelwand massiv und verputzt. Die Hofseite zu fünf Achsen mit zwei Hauseingängen. Krüppelwalmdach mit Aufschiebling.
Von der barocken Einfriedung haben sich drei Sandsteinpfosten mit großen Pinienzapfen erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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