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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit teilweise massivem Erdgeschoss und Fachwerkgeschoss in Sichtfachwerk mit zweifach verriegelten Mannfiguren, profilierter Schwelle und Füllhölzern zwischen den Balkenköpfen, niedriger Sockel aus Sandsteinquadern, Satteldach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |