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Traufständiges, eingeschossiges Fachwerkwohnhaus zu vier Achsen mit zentralem Zwerchhaus und Kellersockel in Sandstein. Das Fachwerk in den typischen konstruktiven Fachwerkformen, u. a. mit hohen Diagonalstreben aus der Zeit um 1900.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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