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Zwei kleine, traufständige und eingeschossige Fachwerkhäuser aus dem 19. Jahrhundert unter einem gemeinsamen aufgeschobenem Satteldach. Die Außenachse des Hauses Nr. 5 im Dach als Zwerchhaus fortgeführt. Auf vorgezogenem Kellersockel mit integrierter einhüftiger Außentreppe zwei Eingänge unter einem abgeschleppten Vordach auf Holzstützen mit profilierten Knaggen. In der Haus Nr. 3 zum Teil die originalen Galgenfenster einschließlich der Klappläden erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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