Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Um 1910 entstandenes eingeschossiges, traufständiges Klinkerwohnhaus auf Sandsteinsockel mit Drempel und Satteldach auf offen liegendem Gebälk. Die mittleren Achsen des vierachsigen Baus setzen sich als Zwerchhaus mit halbem Okulus im hohen Giebel fort. Gegliedert wird das Haus von einem umlaufenden Deutschen Band und den sichtbaren Entlastungbögen aus Formklinkern über den Stichbogenfenstern..
Wie das gegenüberliegende Haus Nr. 5 gehört das Haus Nr. 6 zur westlichen Ortserweiterung aus dem Ende des 19. Jahrhundert. Das Haus dürfte von demselben Maurermeister wie das ähnliche Haus Karlstraße 12 gebaut worden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |