Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Dorf Roth entstand in einer geschützten Mulde zwischen dem südwestlichen Rand des Büdinger Waldes und dem kleinen vorgelagerten Herzberg. Der alte Ortskern entwickelte sich auf einem regelmäßigen Grundriss nördlich der Straße nach Gelnhausen. Die neuen Wohnviertel ziehen sich parallel zum Hang und schließen nahtlos im Westen an die Neubauviertel von Lieblos. Im Osten enden sie an dem Kasernengelände von Gelnhausen.
Der als Gesamtanlage schützenswerte nördliche Bereich des alten Ortskerns umfasst die Bebauung der beiden in Süd-Nordrichtung verlaufenden Straßen Neue Weinbergstraße 1-7, 10-24 und Brunnenstraße 4-12, 21-35, der parallel verlaufenden Querstraßen "Mittelstraße“, "Oberstraße“, Herzbergstr.1, Reuterhohlstr. 1 und der Weinbergstraße 1-7, 2-6. Der Ortskern wird von unregelmäßig angeordneten Hofreiten mit ein- bis zweigeschossigen Fachwerkhäusern und Scheunen überwiegend aus dem 18. Jahrhundert geprägt. Anhand der oft sehr unregelmäßig geschnittenen Parzellen ist zu ersehen, dass hier ursprünglich große Hofanlagen häufig unterteilt wurden.
Dieser alte Kern ist in seiner dörflichen Struktur mit seinen verwinkelten Parzellen und entsprechender Bebauung weitgehend völlig erhalten und ist aus historischen und städtebaulichen Gründen als Gesamtanlage geschützt. Dazu zählen folgende Straßen und Grundstücke:
Brunnenstraße
1, 3, 3a (KD), 5, 7, 9, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 31a, 33, 35
2, 2a, 4 (KD), 4a, 6, 8 (KD), 10, 12 (Torpfosten KD),14
Herzbergstraße
1(KD)
Mittelstraße
1 (KD), 3, 5
2 , 4 (KD), 4a , 6 , 8 , 10 , 12 (Torpfosten KD)
Neue Weinbergstraße
1, 1a, 3, 5, 5a, 7
2, 4, 6, 6a, 8, 10 (KD), 10a, 12, 14, 16, 18, 20, 22 (KD), 24 (KD), 26
Oberstraße
1 Scheune (KD), 3 (KD), 5
2 , 4 (KD), 6, 8, 10 (11?)
Reuterhohlstraße
12 Nebengebäude (KD)
Unterstraße
1(KD)
2(KD)
Weinbergstraße
1, 3, 5 (KD), 7 (KD)
2 /4 (KD), 2a, 4a, 6
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |