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Seit 1936 wurde im Rahmen der allgemeinen Kriegsvorbereitungen die Wetterau-Main-Tauber-Stellung als Schutz gegen einen Durchbruch feindlicher Truppen über die Mainlinie nach Thüringen ausgebaut. Da es sowohl an Material als auch an Facharbeitern fehlte, konnten viele der geplanten ca. 2000 Bunker im Westen nicht fertiggestellt werden, da der gleichzeitige Ausbau des Westwalls Vorrang hatte. 1938 wurde der Ausbau der Wetterau-Main-Tauber-Stellung aus diesem Grund gestoppt. Nach dem erfolgreichen Frankreichfeldzug wurde am 1.11.1940 die Desarmierung der Bunker verordnet, im Laufe des Krieges wurden sie meist anderen Nutzungen zugeführt. Im gesamten Abschnitt der W-M-T-Stellung wurden bis zur Einstellung der Arbeiten 329 Bunker für 700 Soldaten errichtet. Die Bunker wurden durchnummeriert. Im Abschnitt Hain- Gründau standen die Nummern 29-37, im Abschnitt Lieblos bis Meerholz Nr. 38-95, im Abschnitt Niedermittlau bis Horbach die Nr. 86-142.
Der Regelbautyp 1, "MG-Schartenstand“, war mit 102 der wichtigste Bunkertyp und wurde meist in Hanglagen errichtet. Die Bunker wurden nach einem Regelplan in 10 bis 11 Stunden betoniert. Es durften nur absolut politisch zuverlässige Mitarbeiter daran arbeiten. Geheizt wurden die Bunker mit Öfen, weshalb ein Lüftungssystem eingebaut werden musste. Auf der Frontseite waren sie mit einer nur 10 cm dicken Stahlschartenplatte überspannt, die beim Kampf mit den Amerikanern von der inzwischen weiter entwickelten Munition leicht durchschlagen wurde.
Zur Tarnung wurden die Bunker in Scheinanlagen eingebaut. Im Dezember 1945 begann bereits die systematische Sprengung der Bunker. Etwa 30 % der Anlagen wurden zerstört, der Rest ist inzwischen überwachsen oder mit Erde eingemottet. Der Bunker Nr. 55 auf dem Gelände des früheren Sägewerkes Antoni in Lieblos, unmittelbar an der Bahnlinie, ist eine der wenigen annähernd komplett erhaltenen Anlagen.
Die alten Abbildungen zeigen den Bunker mit Tarnung als Schuppen, links das Tor mit dem MG-Stand dahinter, und nach der Freilegung.
Der Bunker stellt ein historisches wichtiges Zeugnis dar und sollte zur Abschreckung dienen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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